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Schutzkonzept des Reineke Instituts

Die allgemeinen Hygienevorgaben gemäß § 5 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung werden im Reineke Institut wie folgt eingehalten:

Desinfektionsprodukte

Liebe Kund:innen,

Wir sind uneingeschränkt in unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da. 

Bitte beachten Sie dennoch die aktuell geltenden Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion durch das Coronavirus (SARS-CoV-2). Bestehende Termine werden regulär wahrgenommen.

Sollten Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab.

Sollten Sie Symptome wie Fieber, Husten, Kopfschmerzen, Halsschmerzen o. ä. Symptome haben, die einer Covid 19 Erkrankung zugeordnet werden können, setzen Sie sich zunächst telefonisch

mit uns unter der 040 - 521 56 360 in Verbindung.

Im Institut gelten erhöhte Schutzmaßnahmen:

Sind Sie sich unsicher, ob Sie aufgrund eines Kontaktes zu einer Covid-19 erkrankten Person oder wegen allgemein gesundheitlicher Bedenken o.ä. Ihren Termin wahrnehmen können, setzen Sie sich vor dem Termin telefonisch mit uns in Verbindung.

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Anwesende Personen müssen das Abstandsgebot nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 einhalten; § 4 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt zum Reineke Institut nicht gestattet.

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Im Eingangsbereich des Reineke Instituts sind schriftliche und bildliche Aufforderungen angebracht, die geltenden Abstands- und Maskenvorschriften einzuhalten.

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​​​Im Eingangsbereich des Reineke Instituts ist ein Desinfektionsmittelspender zum Desinfizieren der Hände bereitgestellt, welcher nach Eintritt zu benutzen ist.

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Kunden des Reineke Instituts werden in Einzelunterricht bzw. in festen Kleingruppen bis zu maximal 4 Personen unterrichtet, sofern die Kleingruppe aus Personen besteht, welche entweder aus demselben Haushalt stammen oder dieselbe Schule und Klasse besuchen.

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​​Die Tische, an denen Kunden saßen, werden nach jedem Beratungsgespräch bzw. nach jeder Unterrichtseinheit desinfiziert.

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Die Sanitäranlagen des Reineke Istituts werden regelmäßig gereinigt.

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In den Klassenzimmern sind der Zimmergröße entsprechend ausreichende Luftreiniger aufgestellt, welche während jeder Unterrichtseinheit in Betrieb sind. Zusätzlich wird nach jeder Unterrichtseinheit für 10 Minuten gelüftet.

Kontaktdaten zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten werden vom Reineke Institut gemäß § 7 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erhoben und verwaltet. Personen, die ihre Kontaktdaten nicht angeben wollen oder falsche Informationen hinterlegen, wird der Zutritt zum Reineke Institut verweigert.

Eine Maskenpflicht besteht gemäß § 8 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in allen Räumen des Reineke Instituts. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist den Schülern während des Unterrichts gemäß § 19 Absatz 3a gestattet.

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.

Sie sind sich unsicher, welcher Kurs der richtige für Sie ist?

In einem kostenlosen Beratungstermin helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Beratungstermin

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