
Kostenlose DaZ-/DaF- und Mathematikförderung für Schülerinnen und Schüler
Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Hat Ihr Kind Schwierigkeiten, dem Unterricht in deutscher Sprache zu folgen oder benötigt zusätzliche Unterstützung im Fach Deutsch?
Das Reineke Institut ist auf Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdsprache (DaF) spezialisiert und unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Sprachkompetenz nachhaltig zu verbessern.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine notwendige Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden.
Wichtiger Hinweis:
In Hamburg entscheidet die Schule, ob eine Lernförderung notwendig ist und ob diese durch einen externen Bildungsträger durchgeführt werden kann.
Was lernen die Schülerinnen und Schüler?
Unsere Lernförderung orientiert sich am individuellen Lernstand, den Förderzielen der Schule sowie den sprachlichen und fachlichen Bedürfnissen Ihres Kindes.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) / Deutsch als Fremdsprache (DaF)
Unter anderem fördern wir:
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Wortschatz erweitern
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Grammatik sicher anwenden
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Lesen und Textverständnis verbessern
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Schreiben und Rechtschreibung trainieren
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Aussprache und Sprachfluss verbessern
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Hörverstehen stärken
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Kommunikation im Schulalltag fördern
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Vorbereitung auf Klassenarbeiten
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Individuelle Sprachförderung
Mathematik
Viele Kinder benötigen zusätzlich Unterstützung im Fach Mathematik, da sprachliche Schwierigkeiten häufig auch das Verständnis von Rechenaufgaben beeinflussen.
Unser Ziel ist es, die Deutschkenntnisse und – sofern erforderlich – auch die mathematischen Kompetenzen Ihres Kindes nachhaltig zu stärken, damit es dem Unterricht sicher folgen und seine schulischen Leistungen verbessern kann.
So erhalten Sie eine Lernförderung
Schritt 1 – Anspruch auf das Bildungspaket prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben.
Dies ist häufig der Fall, wenn Sie:
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Bürgergeld (SGB II)Sozialhilfe (SGB XII)
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Wohngeld
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Kinderzuschlag
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Schritt 2 – Mit der Schule sprechen
Sprechen Sie mit der Klassenleitung oder einer Fachlehrkraft Ihres Kindes.
Die Schule prüft, ob eine zusätzliche Lernförderung erforderlich ist und legt gemeinsam mit Ihnen die Förderziele fest.
Schritt 3 – Antrag auf Lernförderung
Stellt die Schule einen Förderbedarf fest, wird die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) beantragt.
Bitte legen Sie der Schule – sofern erforderlich – Ihren aktuellen Leistungsbescheid vor.
Schritt 4 – Entscheidung über die Förderung
Nach der Prüfung entscheidet die zuständige Stelle über die Bewilligung der Lernförderung.
Kann die Schule die notwendige Förderung nicht mit eigenen Lehrkräften oder schulischen Angeboten sicherstellen, kann eine externe Lernförderung bewilligt werden.
Schritt 5 – Anfrageformular ausfüllen
Erst nach der Bewilligung einer externen Lernförderung füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus.
Bitte laden Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen hoch:
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Bewilligung der externen Lernförderung
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Lern- und Fördervereinbarung
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Schulzeugnis
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Klassenarbeiten oder LernstandsberichteLeistungsbescheid (falls erforderlich)
Schritt 6 – Prüfung Ihrer Unterlagen
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir:
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die Bewilligung,
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den Förderbedarf,
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die Unterlagen der Schule,
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unsere freien Unterrichtskapazitäten sowie
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die Verfügbarkeit einer geeigneten DaZ-/DaF-Lehrkraft.
Schritt 7 – Persönliches Beratungsgespräch
Erst nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen laden wir Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein.
Gemeinsam besprechen wir:
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den Lernstand Ihres Kindes,
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die Förderziele,
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den Unterrichtsablauf,
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die Terminplanung und
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den Unterrichtsbeginn.
Schritt 8 – Beginn der Lernförderung
Nach dem Beratungsgespräch beginnt die individuelle Deutschförderung (DaZ/DaF) im Reineke Institut.


