Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzierungsmöglichkeiten von Lernförderung und Lerntherapie
Ihr Kind benötigt dringend lerntherapeutische Unterstützung?
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Kosten für eine Lerntherapie (zeitweise) selbst zu tragen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Für Familien in herausfordernden Lebenssituationen gestaltet sich die Suche nach externer Finanzierung oft als mühsam und bürokratisch. Dabei verstreicht wertvolle Zeit für Ihr Kind.
Wir bieten Ihnen vertrauliche und kostenfreie Beratung zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten an.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass jeder Tag für Ihr Kind von Bedeutung ist – warten Sie nicht!
Je früher wir Ihrem Kind erklären können, warum es Schwierigkeiten hat und wie es damit umgehen kann, desto schneller wird es entlastet und erzielt nachhaltige Erfolge.
Regionale Fördermöglichkeiten Lerntherapie
In Hamburg haben Eltern die Möglichkeit, eine Lerntherapie im Rahmen einer Außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL) zu finanzieren. Unsere Einrichtung arbeitet erfolgreich mit regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZs) in Hamburg zusammen.
Der Prozess, um eine AUL zu erhalten, erfordert verschiedene Schritte. Wenn Ihr Kind in standardisierten Tests einen Prozentrang gleich/unter 5 erreicht, muss die Schule vor Ort für additive Förderung sorgen. Nach einem halben Schuljahr Förderung erfolgt eine erneute Testung.
Bei anhaltendem Bedarf können Eltern einen Antrag auf AUL einreichen.
Dieser Prozess involviert die Schule, das ReBBZ und gegebenenfalls weitere Testungen.
Bewilligungen erfolgen üblicherweise im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben für Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klasse sowie im Bereich Rechnen für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klasse.
Jobcenter - Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Bedauerlicherweise können in Hamburg Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets nicht für die Finanzierung einer Lerntherapie beantragt werden. Die vorgesehenen Finanzmittel fließen derzeit in die Lernförderung der Hamburger Schulen. Die rechtliche Klärung dieser Praxis steht noch aus, und eine zeitnahe Veränderung ist nicht absehbar.
Finanzierungsmöglichkeiten für Lerntherapie im Reineke Institut Hamburg Altona
BuT-berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und bestimmte Leistungen beziehen.
Unterstützung durch Stiftungen
Stiftungen sind oft schnelle und unkomplizierte Partner. Unsere Erfahrung zeigt, dass sie rasch Hilfe leisten, auch bei Einzelschicksalen. Stiftungen zeichnen sich durch einen zügigen Bewilligungsprozess aus. Das Reineke Institut kann Ihnen helfen, Verbindungen zu geeigneten Stiftungen herzustellen und Anträge zu begründen. Beachten Sie dabei, dass Stiftungshilfen in der Regel nur für Kinder und Jugendliche von Eltern mit geringem Einkommen bereitgestellt werden (der Bezug von Transferleistungen ist jedoch keine zwingende Bedingung). Eine finanzielle Selbstauskunft gegenüber einer Stiftung ist erforderlich.
Finanzamt
Eine privat finanzierte Lerntherapie kann möglicherweise als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (gem. § 33 EStG). Voraussetzung hierfür ist eine medizinische Indikation, aus der die zwingende Notwendigkeit der Fördermaßnahmen hervorgeht. Das Finanzamt erkennt dies nur an, wenn ein amtsärztliches Attest vorliegt, das die behandelte Lernstörung des Kindes als Krankheit bestätigt. Dieses Attest muss vor Beginn der Lerntherapie eingeholt werden.